1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem durch alpenbock.ch vertretenen Wanderleiter (nachfolgend „Wanderleiter“) und den Teilnehmenden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kundin“) für alle vom Wanderleiter organisierten und durchgeführten Wanderungen, Kurse und Anlässe (nachfolgend gemeinsam „Touren“).
Mit der Anmeldung zu einer Tour akzeptieren die Teilnehmenden diese AGB als integrierenden Bestandteil des Vertrages.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1 Die Anmeldung kann telefonisch, per E-Mail, über ein Buchungsformular oder ausnahmsweise mündlich erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald die Anmeldung vom Wanderleiter bestätigt wird (schriftlich oder elektronisch). Bei öffentlich ausgeschriebenen Angeboten genügt in der Regel die Anmeldebestätigung per E-Mail.
2.3 Der Wanderleiter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z. B. bei offensichtlich unzureichender Kondition oder unpassenden Erwartungen an die Tour).
3. Leistungen des Wanderleiters
3.1 Der Wanderleiter erbringt die im Tourenbeschrieb aufgeführten Leistungen. Dazu gehören insbesondere Planung, Organisation und Leitung der Tour sowie sicherheitsorientierte Entscheidungsfindung unterwegs.
3.2 Nicht zum Leistungsumfang gehören, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
An- und Rückreise der Teilnehmenden
Verpflegung
Übernachtungen und allfällige Hütten- oder Hotelkosten
Transportmittel (Bahn, Bus, Taxi, Seilbahnen usw.)
Mietmaterial
3.3 Der Wanderleiter ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Pauschalreisegesetzes (PRG), sondern bietet eine Führungs- und Betreuungsleistung im Bereich Bergsport und Wandern an.
4. Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die im jeweiligen Ausschreibungstext oder in der Offerte genannten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Person inkl. Führungsleistung, exkl. aller Spesen.
4.2 Nebenkosten wie Transport, Unterkunft, Verpflegung, Bahnen, Eintritte und Mietmaterial gehen grundsätzlich zu Lasten der Teilnehmenden. Soweit solche Kosten auch für den Wanderleiter anfallen (z. B. Übernachtung, Bergbahnen), werden diese anteilig auf die Teilnehmenden umgelegt.
4.3 Zahlungsmodalitäten:
Tagestouren: Zahlung in der Regel vor Ort in bar oder gemäss Ausschreibung per Twint oder Überweisung.
Mehrtägige Touren/Wanderwochen: Der Wanderleiter kann eine Anzahlung verlangen; der Restbetrag ist bis zum angegebenen Datum vor Tourbeginn zu begleichen.
4.4 Bleibt eine Zahlung aus, ist der Wanderleiter berechtigt, die Teilnahme zu verweigern, den entstandenen Schaden geltend zu machen und die Annullationsbedingungen gemäss Ziff. 7 anzuwenden.
5. Voraussetzungen und Pflichten der Teilnehmenden
5.1 Eigenverantwortliche Einschätzung
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, ihre gesundheitliche Verfassung, Kondition und technische Fähigkeit realistisch einzuschätzen. Gesundheitsprobleme oder Einschränkungen, die die Teilnahme beeinflussen könnten, sind dem Wanderleiter spätestens bei der Anmeldung mitzuteilen.
5.2 Ausrüstung und Vorbereitung
Die Teilnehmenden bereiten sich angemessen auf die Tour vor und bringen die im Tourenbeschrieb verlangte oder empfohlene Ausrüstung vollständig und in funktionstüchtigem Zustand mit.
5.3 Folgen von Sicherheitsentscheiden
Die Teilnehmenden befolgen die sicherheitsrelevanten Anweisungen des Wanderleiters. Dieser ist berechtigt, Personen aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise von der Tour auszuschliessen, wenn deren Teilnahme die Gruppe oder sie selbst gefährden würde. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht dadurch nicht.
5.4 Sorgfaltspflicht während der Tour
Die Teilnehmenden verhalten sich rücksichtsvoll, den Verhältnissen angepasst, und tragen durch umsichtiges Handeln zur Sicherheit der gesamten Gruppe bei.
5.5 Mitwirkungspflicht nach Treu und Glauben
Die Teilnehmenden wirken nach Treu und Glauben an der erfolgreichen Durchführung der Tour mit. Dazu gehört insbesondere:
alles zu tun, was dem Wanderleiter eine sichere und erfolgreiche Auftragserfüllung ermöglicht
alles zu unterlassen, was die Durchführung der Tour behindern könnte
die eigene Leistungsfähigkeit ehrlich einzuschätzen und allfällige Probleme rechtzeitig zu kommunizieren
6. Änderungen des Programms / Tourenabsage durch den Wanderleiter
6.1 Natur- und Wetterverhältnisse, Lawinen-, Steinschlag- oder Sturmgefahr, Sperrungen, gesundheitliche Probleme in der Gruppe und vergleichbare Situationen können Anpassungen des Programms erforderlich machen. Der Wanderleiter ist ausdrücklich berechtigt,
Route und Ziel anzupassen,
das Tourengebiet zu wechseln oder
eine Tour abzubrechen bzw. nicht zu starten, wenn dies die Sicherheit, die Gruppendynamik oder höhere Gewalt erfordert.
6.2 Wo möglich, wird eine gleichwertige oder bestmögliche Ersatzroute angeboten. Allfällige Mehr- oder Minderkosten werden nach Treu und Glauben abgerechnet.
6.3 Muss eine Tour aus Gründen abgesagt werden, die beim Wanderleiter liegen (z. B. Krankheit des Wanderleiters), wird das Honorar vollumfänglich zurückerstattet oder ein Ersatzdatum angeboten. Weitergehende Ansprüche (z. B. bereits gebuchte Anreise oder Unterkunft der Teilnehmenden) sind ausgeschlossen.
6.4 Bei ungenügender Teilnehmerzahl ist der Wanderleiter berechtigt, die Tour zu annullieren oder den Preis mit Zustimmung der verbleibenden Teilnehmenden anzupassen.
7. Rücktritt / Annullation durch die Teilnehmenden
7.1 Jede Annullation ist dem Wanderleiter so früh wie möglich telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.
7.2 Sofern in der Ausschreibung keine abweichenden Regelungen genannt sind, gelten folgende Annullationsbedingungen:
bis 30 Tage vor Tourbeginn: kostenlos
29 bis 15 Tage vor Tourbeginn: 25 % des Honorars
14 bis 7 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Honorars
6 bis 2 Tage vor Tourbeginn: 75 % des Honorars
1 Tag vor Tourbeginn oder Nichterscheinen („No-Show“): 100 % des Honorars
Bereits angefallene, nicht stornierbare Drittleistungen (z. B. Hüttenreservationen, Bahntickets) werden zusätzlich belastet. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Annullationsmitteilung.
7.3 Die Stellung einer geeigneten Ersatzperson ist nach vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall können die Annullationskosten reduziert oder erlassen werden, bleiben aber im Ermessen des Wanderleiters.
7.4 Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung wird dringend empfohlen.
8. Haftung und Versicherung
8.1 Sorgfaltspflicht des Wanderleiters
Der Wanderleiter plant und führt die Touren fachgerecht, sorgfältig und unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Bedingungen. Eine vollständige Risikoeliminierung ist trotz fachkundiger Führung nicht möglich.
8.2 Alpines Restrisiko
Die Teilnehmenden nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass bei allen Aktivitäten im Gebirge ein unvermeidbares alpines Restrisiko besteht. Dazu gehören insbesondere natürliche Gefahren wie Wetterumschwünge, Sturz- und Rutschgefahren, Steinschlag, Lawinen- und Hanginstabilitäten, Wegveränderungen sowie andere unvorhersehbare Ereignisse. Dieses Restrisiko kann reduziert, aber nicht ausgeschlossen werden.
8.3 Haftungsumfang des Wanderleiters
Der Wanderleiter haftet im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung ausschliesslich für Schäden, die durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seinerseits verursacht wurden. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für leichtfahrlässiges Verhalten, wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung richtet sich nach dem Schweizer Obligationenrecht (OR).
8.4 Eigenverantwortung der Teilnehmenden
Die Teilnehmenden handeln im Rahmen der Tour eigenverantwortlich. Sie tragen die Verantwortung für ihr Verhalten, ihre Ausrüstung und ihre Selbsteinschätzung. Schäden an persönlichem Material sowie Verluste oder Diebstahl liegen grundsätzlich in ihrem eigenen Risiko.
8.5 Versicherungspflichten
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, über eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung zu verfügen, welche Outdoor- und Bergaktivitäten einschliesst. Für Bergungs-, Rückführungs- oder Suchkosten wird ausdrücklich eine entsprechende Zusatzversicherung empfohlen. Gleiches gilt für eine Annullationskostenversicherung.
9. Datenschutz und Bildmaterial
9.1 Der Wanderleiter verarbeitet Personendaten (Name, Kontaktdaten, Gesundheitsangaben, soweit nötig) ausschliesslich im Rahmen der Organisation und Durchführung der Touren sowie zur Kommunikation mit den Teilnehmenden.
9.2 Auf Touren können Fotos gemacht werden. Diese können für Dokumentations-, Lehrzwecke sowie für Website- und Social-Media-Auftritte des Wanderleiters verwendet werden. Wer damit nicht einverstanden ist, teilt dies bitte spätestens zu Beginn der Tour mit; entsprechende Bilder werden dann nicht verwendet bzw. gelöscht.
9.3 Personendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser wenn dies zur Durchführung der Tour zwingend erforderlich ist (z. B. bei Hüttenreservationen) oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
9.4 Auf Anfrage erhalten Teilnehmende Auskunft über ihre gespeicherten Daten und können deren Löschung verlangen, soweit rechtlich zulässig.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Teilnehmenden und dem Wanderleiter ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
10.2 Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Wanderleiters, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
18. November 2025